Clubordnung

 

§ 1 Der Kegelclub

(1) Name des Kegelclubs: „Köpi - Kegler“

(2) Gründung: 19.03.2011 in Dinslaken

(3) Mitglieder: Andreas Kaiser, Carina Nickisch, Christina Franken, Dominic Fingerhut, Jill Fingerhut, Marco van Staa, Matthias Nickisch, Maureen Keimling, Maurice Fingerhut, Svenja Saraji

 

§ 2 Kegelbahn

(1) Ort der Kegelabende ist durch die Mitglieder zu bestimmen. Zurzeit ist dies das "City-Hotel“ in Dinslaken. Eine Änderung bedarf der einfachen Mehrheit.

(2) Die Hausordnung der Gaststätte bzw. Kegelbahn ist einzuhalten.

 

§ 3 Häufigkeit der Kegelabende

(1) Das Kegeln findet alle 4 Wochen, Samstags auf der oben genannten Kegelbahn in der Zeit von  20:00-23:00 Uhr statt. Ausnahmen sind lediglich Feiertage, oder auf Antrag eines Mitgliedes zu entscheiden. Der Antrag ist beim Präsident einzureichen.

 

§ 4 Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 10,00 € pro Monat.

(2) Wenn ein Mitglied an einem Abend unentschuldigt abwesend ist, wird der Durchschnitt der Strafen des Abends bei ihm aufgeschrieben. Ebenfalls wird der Mitgliedsbeitrag von 10,00 € fällig.

(3) Das Höchstmaß an Strafen ist auf 10,00€ pro Kegelabend beschränkt, wodurch max. ein Betrag von 20,00€ fällig werden kann (ausgeschlossen eigene Getränke u. Essen)

 

§ 5 Gastkegler

(1) Gastkegler können erst nach den ersten 4 Wochen mitgebracht werden.

(2) Das Mitbringen von Gastkeglern ist spätestens eine Woche vor dem Kegelabend anzumelden.

(3) Der Gastkegler ist darüber zu informieren, dass er einen Antrittsbetrag von 5,00 € zu zahlen hat.

(4) Sollte ein Mitglied Einwände gegen die Teilnahme eines Gastkeglers haben, sollte die Zusage mit den anderen Mitgliedern abgesprochen werden.

(5) Sollte ein bereits zugesagter Gastkegler mehrmalig kurzfristig absagen, wird von einer weiteren Einladung. abgesehen.

 

§ 6 Schulden

(1) Die Schulden müssen am nächsten Kegelabend beglichen werden. Über die genaue Schuldenhöhe informiert der Kassenwart vorher.

(2) Offene Beträge werden grundsätzlich auf volle Euro nach oben aufgerundet

(3) Schulden müssen bis 4 Wochen vor anstehenden Touren bzw. geplanten Veranstaltungen getilgt sein.

(4) Ausnahmen müssen beim Präsident beantragt werden. Die Entscheidung erfolgt dann durch die übrigen Mitglieder.

 

§ 7 Allgemeine Regeln und Strafen

(1) Bei einer unbegründeten verspäteten Teilnahme werden je angefangene 30 Minuten 2,00 € fällig.

(2) Beim vorzeitigen verlassen der Kegelbahn vor 23:00 Uhr ohne triftigen Grund werden 2,00 € fällig.

(3) Sollte ein Mitglied 3 Mal hintereinander fehlen, stimmen alle Kegelbrüder bzw. Schwestern über den Ausschluss dieses Mitgliedes ab. Dies muss einstimmig entschieden werden.

(4) Wenn ein Mitglied wegen Geldnot nicht beim Kegeln teilnimmt und anschließend auf der Fete etc. erscheint, werden 15,- fällig.

(5) Hat ein Mitglied Geburtstag, ist eine Runde beim nächsten Kegeln fällig.

(6) Werden am Kegelabend Schimpfwörter benutzt, wird eine Strafe von 0,20€ pro Schimpfwort fällig.

(7) Beim freiwilligen Verlassen eines Mitgliedes aus dem Kegelclub erfolgt keine Auszahlung der erbrachten Leistungen.

 

§ 8 Kegelregeln und Strafen

(1) Wird ein Pudel geworfen fällt eine Strafe von 0,20 € an

(2) Berührt jemand beim Wurf das Band und die Klingel läutet, ist eine Strafe von 0,50 € zu entrichten.

(3) Lässt sich ein Kegelbruder bzw. Schwester die Kugel bringen während das Mitglied dran ist, kostet dies ebenfalls 0,50 €.

(4) Kegelt ein Mitglied an falscher Stelle, ist dies Eigenverschulden und wird mit 0,50 € bestraft.

(5) Der Gewinner eines jeden Spieles bekommt vom Verlierer einen ausgegeben.

(6) Kugel fallen lassen könnte weh tun, kostet trotzdem 0,50 €.

(7) Lässt jemand ein Glas bzw. Geschirr fallen, kippt es um oder beschädigt es sogar, wird 1,00 € fällig.

(8) Fällt ein Kegelbruder bzw. Schwester wegen Trunkenheit  etc. hin, wird zu dem Gelächter auch eine Strafe von 3,00 € eingezogen.

(9) Wird eine Kugel beim Kegeln von einem anderen Mitglied durch laufen neben der Bahn überholt, kostet das den Kegler 0,50€.

(10)Schafft es das Kegelmitglied nicht die Kugel zu überholen, wird eine Strafe von 0,20€ fällig.

(11)Kegelt jemand zwischen den Spielen gilt das als Lustwurf und es werden 0,20€ fällig.

 

§ 9 Kegelspiele

(1) Die Kegelspiele werden bei den ersten Kegelabenden von allen festgelegt und danach vom Präsidenten in der Satzung nachgetragen. Natürlich sind neue Spiele nicht ausgeschlossen.

 

§ 10 Pudelkönig

(1) An jedem Abend wird ein Pudelkönig gekürt.

(2) Der Pudelkönig muß am darauffolgenden Kegelabend das Pudel-Accessoire tragen

(3) Der Pudelkönig wird nach folgender Reihenfolge festgelegt: Anzahl geworfener Pudel und Anzahl an Klingeln  

(4) Der letztmalige Pudelkönig ist für das vorhanden sein des Pudel-Accessoire verantwortlich. Sollte diese nicht bis 21 Uhr auf der Bahn verfügbar sein, so ist eine zusätzliche Runde zu bezahlen.

 

§ 11 Organe des Kegelclubs

(1) Die Ämter bestehen für die Dauer eines Jahres und werden 1x pro Jahr bei der  
Jahresversammlung neu gewählt.

Präsident u. Kassenprüfer: Marco van Staa        
Schriftführer u. Vize – Präsident: Dominic Fingerhut         
Kassenwart: Matthias Nickisch     
Veranstaltungsteam: wird erstmals auf der Jahreshauptversammlung am Ende des Jahres gewählt.

 

§ 12 Veranstaltungen und Touren

(1) Veranstaltungen und Touren finden frühestens im zweiten Jahr statt. Das Veranstaltungsteam wird bei der nächsten Jahreshauptversammlung gewählt. Rahmenbedingungen werden an diesem Termin gesteckt.

 

§ 13 Jahreshauptversammlung

(1)  Die Jahreshauptversammlung findet einmal Jährlich am ersten Kegeltermin des Jahres statt.

(2) Auf der Jahreshauptversammlung werden die Ämter neu gewählt, eine Widerwahl ist jederzeit möglich.

 

§ 14 Weihnachtswichteln

(1) Das letzte Kegeln im Jahr vor Weihnachten findet ein „Weihnachtswichteln“ statt. Hierfür muß jedes Mitglied ein „Geschenk“ im Wert von max. € 10,00 organisieren. Diese Geschenke werden dann durch Kegelspiele verteilt.

 

§ 15 Abstimmungen & Satzungsänderungen

(1) Satzungsänderungen bedürfen mindestens einer 2/3 Mehrheit und müssen zuvor beim Präsident angemeldet werden.

(2) Bei Satzungsänderungen müssen alle Mitglieder anwesend sein.

(3) Bei allen anderen Abstimmungen müssen mindestens 10 Kegler anwesend sein.

 

§ 16  Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt, wenn keine Einwände der anderen Kegelbrüder bzw. Schwestern bestehen, am 19.03.2011 bis auf Widerruf in Kraft.

 

§ 17 Tabellarische Aufstellung der Strafen

Allgemeine Regeln und Strafen

unbegründete verspätete Teilnahme

Je 30 Min / 2,00 €

Vorzeitigens verlassen der Kegelbahn vor 23:00 Uhr

2,00 €

3 Mal hintereinander Fehlen

Abstimmen über Ausschluss

wegen Geldnot nicht beim Kegeln, aber später auf Fete etc.

15,00 €

Geburtstag eines Mitglieds

eine Runde

Schimpfwörter etc.

0,20€

Kegelregeln und Strafen

Pudel geworfen

0,20 €

Band berührt und Klingel läutet

0,50 €

Kugel bringen lassen

0,50 €

an falscher Stelle Kegeln

0,50 €

Gewinner bekommt

Verlierer zahlt

Kugel fallen lassen

0,50 €

Glas bzw. Geschirr fallen, kippen beschädigen

1,00 €

vor Trunkenheit umfallen

3,00 €

Kugel einholen

0,50€

Kugel nach Einholversuch nicht eingeholt

0,20€

Lustwurf

0,20€